Weitere Entscheidung unten: VG Koblenz, 08.08.2008

Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 15.01.2009 - 4 K 1831/2007   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21653
FG Nürnberg, 15.01.2009 - 4 K 1831/2007 (https://dejure.org/2009,21653)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 15.01.2009 - 4 K 1831/2007 (https://dejure.org/2009,21653)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 4 K 1831/2007 (https://dejure.org/2009,21653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,21653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bodenrichtwert für eine Bedarfsbewertung auf den 1.1.1996 muss sich aus der Richtwertkarte ergeben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung der Finanzämter zur Ableitung "eigener" Bodenrichtwerte aus den von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Bodenrichtwerten für die Bedarfsbewertung von Rohbauland; Bewertung unbebauter Grundstücke nach dem Vergleichswertverfahren auf der Grundlage von ...

  • Judicialis

    AO § 129; ; BewG § 138 Abs. 1; ; BewG § 138 Abs. 3; ; BewG § 145 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 145 Abs. 3
    Berechnung des Grundbesitzwertes ohne Zuschlag für Erschließungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berechnung des Grundbesitzwertes ohne Zuschlag für Erschließungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1278
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.08.2005 - II R 62/03

    Feststellung eines Grundbesitzwerts bei unzureichendem Bodenrichtwert (hier:

    Auszug aus FG Nürnberg, 15.01.2009 - 4 K 1831/07
    Der Bundesfinanzhof habe in seinem Urteil vom 18.08.2005 II R 62/03 den "beitrags- und abgabenrechtlichen Zustand des Grundstücks" als entscheidend bezeichnet.

    Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 18.08.2005 II R 62/03 (BStBl. II 2006, 5) dagegen entschieden, dass es auf den tatsächlichen Erschließungszustand nicht ankommt, sondern der beitrags- und abgabenrechtliche Zustand des Grundstücks entscheidend ist.

    2.c. Der BFH hat mit Urteil vom 18.08.2005 II R 62/03 (BStBl. II 2006, 5; Streitjahr: 1998) entschieden, dass das Finanzamt in den Fällen, in denen die Richtwertkarte lagetypische Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks bezeichnet oder entsprechend dem beitrags- und abgabenrechtlichen Zustand (erschließungsbeitragspflichtig und erschließungsbeitragsfrei) unterschiedliche Bodenrichtwerte benennt, nicht selbst einen "eigenen" Bodenrichtwert ermittelt, sondern lediglich eine vom Gutachterausschuss vorgegebene Differenzierung beachtet.

  • BFH, 26.04.2006 - II R 58/04

    Finanzamt nicht zur Ableitung des für Rohbauland maßgebenden Bodenrichtwerts aus

    Auszug aus FG Nürnberg, 15.01.2009 - 4 K 1831/07
    2.d. Mit Urteil vom 26.04.2006 II R 58/04 (BStBl. II 2006, 793; Streitjahr: 1997) hat der BFH entschieden, dass die Finanzämter nicht berechtigt sind, die für die Bedarfsbewertung von Rohbauland maßgebenden Bodenrichtwerte mit einem Prozentsatz aus den von den Gutachterausschüssen für erschließungsbeitragsfreies Bauland ermittelten und mitgeteilten Bodenrichtwerten abzuleiten.
  • FG Hessen, 11.12.2007 - 3 K 2095/06

    Grundbesitzwert, Bodenrichtwertermittlung in Sonderfällen - Aufgaben des

    Auszug aus FG Nürnberg, 15.01.2009 - 4 K 1831/07
    Das Hessische Finanzgericht, an welches die Streitsache zurückgegeben wurde, entschied mit Urteil vom 11.12.2007 (3 K 2095/06, EFG 2008, 776), dass die bloße Stellungnahme der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses die fehlende Ermittlung des Bodenrichtwertes durch den Gutachterausschuss selbst nicht ersetzen kann, da es sich - im dortigen Streitfall - nicht um eine bloße Auskunft aus einer Datensammlung gehandelt hatte, sondern die Geschäftsstelle eigene Überlegungen zur Ermittlung des lagetypischen Werts des Bewertungsobjekts angestellt und dabei auch den hypothetischen und unverbindlichen Charakter ihrer Stellungnahme zum Ausdruck gebracht hatte.
  • FG Nürnberg, 27.01.2000 - IV 261/99

    Bewertung eines bebauten Grundstücks mit dem

    Auszug aus FG Nürnberg, 15.01.2009 - 4 K 1831/07
    2.e. Das FG Nürnberg hat mit Urteil vom 27.01.2000 IV 261/1999 (EFG 2000, 610; Streitjahr: 1998) entschieden, dass - ebenfalls - vom Gutachterausschuss ermittelte und mitgeteilte Erschließungswerte den (erschließungsbeitragspflichtigen) Bodenrichtwert erschließungsbeitragsfreier Grundstücke erhöhen.
  • BFH, 16.12.2009 - II R 15/09

    Bindung des FA an die vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerte bei der

    Das FG gab der Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1278 veröffentlichte Urteil mit der Begründung statt, die bindende Wirkung der von den Gutachterausschüssen auf den 1. Januar 1996 ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Bodenrichtwerte stehe der Vornahme des Zuschlags für Erschließungskosten entgegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Koblenz, 08.08.2008 - 4 K 1831/07.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,40408
VG Koblenz, 08.08.2008 - 4 K 1831/07.KO (https://dejure.org/2008,40408)
VG Koblenz, Entscheidung vom 08.08.2008 - 4 K 1831/07.KO (https://dejure.org/2008,40408)
VG Koblenz, Entscheidung vom 08. August 2008 - 4 K 1831/07.KO (https://dejure.org/2008,40408)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,40408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VG Braunschweig, 18.06.2014 - 6 A 242/13

    Überhang von Pflanzen auf Straße ist keine Sondernutzung

    Das Überwachsen von Pflanzen in den öffentlichen Straßenraum ist jedoch ein bloßes - von einem Nutzungswillen unabhängig verlaufendes - Naturereignis (vgl. VG Koblenz, U. v. 08.08.2008 - 4 K 1831/07.KO - juris Rn. 22 zum insoweit vergleichbaren rheinland-pfälzischen Straßengesetz).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2019 - 1 A 10172/19

    Grünschnitt auf Privatgrundstücken durch Straßenbaubehörde

    a) Dabei kann offenbleiben, ob eine - straßen rechtlich wie bereits dargelegt grundsätzlich nicht bestehende - Verpflichtung des Eigentümers bzw. Besitzers, die Anpflanzungen auf dem Grundstück so beizuschneiden, dass es nicht zu Beeinträchtigungen im Sinne des § 27 Abs. 2 Satz 1 LStrG kommt, aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften hergeleitet werden kann (in diesem Sinne etwa OVG Münster, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 11 A 701/07 - Rn. 20 ff., wonach es sich bei dem Überwuchs um eine unerlaubte Sondernutzung handeln soll, deren Beendigung die Straßenbaubehörde anordnen kann, und VG Koblenz, Urteil vom 8. August 2008 - 4 K 1831/07 - Rn. 20 ff., das von einer Anwendbarkeit der polizeilichen Generalklausel ausgeht).

    Diese sind nach zutreffender herrschender Meinung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. Juni 1979 - V ZR 46/78 -, OVG NW, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 11 A 701/07 -, und VG Koblenz, Urteil vom 8. August 2008 - 4 K 1831/07 -, jeweils in juris, sowie Bitterwolf in PdK, LStrG, § 27 Ziff. 1, Zeitler, BayStrWG, Art. 29 Rn. 45 m. w. N. und Müller/Schulz, FStrG, § 11 Rn. 12) neben dem Straßenrecht anwendbar - und stellen für den sogenannten "Überwuchs" von dem Anliegergrundstück auf das Straßengrundstück (vgl. etwa OVG NW und VG Koblenz, a. a. O., sowie Bitterwolf, a. a. O. Ziff. 3.3) sogar die alleinige Rechtsgrundlage für einen Beseitigungsanspruch des Beklagten gegen den Eigentümer bzw. Besitzer dar.

  • VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.239

    Verpflichtung zum Rückschnitt von Pflanzen

    Eine konkrete Gefahr kann in der Regel bei einem Unterschreiten des Lichtraumprofils von 2, 50 m im Bereich des Gehwegs angenommen werden (vgl. auch VG Braunschweig, U.v. 18.6.2014 - 6 A 242/13 - juris Rn. 20; VG Augsburg, U.v. 24.11.2012 - Au 6 K 12.1168 - juris Rn. 33; VG Koblenz, U.v. 8.8.2008 - Az. 4 K 1831/07.KO - juris Rn. 29).
  • VG Augsburg, 21.11.2012 - Au 6 K 12.1168

    Verpflichtung zum Rückschnitt von Überhang; Widmungsfiktion; Bestimmtheit der

    Eine konkrete Gefahr kann in der Regel zwar bei einem Unterschreiten des Lichtraumprofils von 2, 50 m im Bereich des Gehwegs angenommen werden (vgl. auch VG Koblenz v. 8.8.2008 Az. 4 K 1831/07.KO RdNr. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht